Brandschutz
organisatorisch
Damit Brände aktiv verhütet werden und die Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen sichergestellt ist, müssen Aufgaben und Kompetenzen des Personals klar geregelt und regelmässig geschult werden.
Zu den organisatorischen Verantwortlichkeiten gehören periodische Kontrollen und die umgehende Behebung festgestellter Mängel. Höchste Aufmerksamkeit gebührt der ungehinderten Begehbarkeit der Fluchtwege. Türen in Fluchtwegen müssen jederzeit einfach von Hand und ohne Hilfsmittel (ohne Schlüssel) bedient werden können.
Die Verantwortung für den organisatorischen Brandschutz liegt bei Eigentümer und Nutzerschaft von Bauten. Wenn Brandgefahren, Personenbelegung oder die Grösse des Betriebes es erfordern, ist ein der Geschäftsleitung direkt unterstellter Sicherheitsbeauftragter zu bestimmen und auszubilden.
Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.
anlagetechnisch
Der anlagentechnische Brandschutz gehört zum vorbeugenden Brandschutz, zu ihm zählen alle technischen Einrichtungen / Anlagen / System, die
- der Brandverhinderung dienen,
- Brände erkennen
- über Brände informieren
- dem Rauchschutz dienen
- Löschfunktionen haben
- oder die Feuerwehr unterstützen, wie z.B. Feuerwehraufzüge
baulich
Der bauliche Brandschutz lässt sich in die Teilgebiete Fluchtwege, Brandabschnitte, Tragwerke, Ausbau, Gebäudeabstände und Explosionsschutz gliedern.
- Fluchtwege
- Brandabschnitte
- Tragwerke
- Gebäudeabstände
- Material- / Baustoffwahl